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Vorsorgeauftrag

Das kann jedem passieren: Durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, für sich zu sorgen und zu entscheiden. Wer sich in einem solchen Fall in guten Händen wissen will, sorgt am besten vor mit einem Vorsorgeauftrag. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir den für Sie passenden Vorsorgeauftrag.

Wer keinen Vorsorgeauftrag schreibt, ist damit einverstanden, dass ein Beistand eingesetzt wird, wenn man nicht mehr urteilsfähig ist. Ein Beistand kann nicht schalten und walten, wie es ihm beliebt. Er arbeitet im Auftrag der KESB und muss immer auch den mutmasslichen Willen der verbeiständeten Person berücksichtigen.

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