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Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Sie möchten Regelungen treffen für den Fall, dass Sie urteilsunfähig werden sollten

Für den Fall, dass Sie infolge eines Unfalles, wegen einer schweren Erkrankung oder Altersschwäche urteilsunfähig und auf die Hilfe Dritter angewiesen werden, können Sie mittels eines Vorsorgeauftrags eine nahehestehende Person oder Fachstelle zur Regelung Ihrer Angelegenheiten beauftragen und ermächtigen. Bei Vorliegen eines rechtsgültigen Vorsorgeauftrags können sehr oft Massnahmen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die meist mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sind, vermieden werden.

In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welchen medizinischen Massnahmen Sie im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmen. Auch können Sie eine Person bezeichnen, die im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt die medizinischen Massnahmen bespricht und in Ihrem Namen entscheiden soll.

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Wir unterstützen Sie gerne beim erstellen eines Vorsorgeauftrags (handschriftliche Lösung, oder Lösung mit Einbezug unseres "Hausnotars"), sowie beim Ausfüllen der Patientenverfügung.

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